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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

 

1 ANWENDUNGSBEREICH UND GÜLTIGKEIT

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen red-shoe.consulting (nachfolgend RSC) und deren Kunden und gelten für alle Dienstleistungen und Produkte von RSC. Sie sind Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen. Abweichungen von diesen AGBs müssen von RSC schriftlich bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen.

 

2 TREUE-UND SORGFALTSPFLICHT

 

2.1. RSC verpflichtet sich, ihre Leistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen.

 

2.2. RSC macht darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten insbesondere als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten selbst geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

 

2.3. RSC und ihre Kunden verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität und zu Offenheit. Beide Seiten unternehmen alles nach bestem Wissen und Gewissen, um den Erfolg der vereinbarten Dienstleistung möglich zu machen.

 

2.4. Für die Nutzung und Umsetzung der Coaching-Ergebnisse trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche werden von der RSC soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.

 

2.5. Allfällige Mängel in den Coaching-Leistungen, die eindeutig durch RSC verursacht worden sind, werden auf ihre Kosten korrigiert. Diese Korrektur umfasst namentlich das erneute Führen von Seminaren oder Coaching-Gesprächen und die Korrektur von Berichten und Stellungnahmen. Weitere Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.

 

3 OFFERTESTELLUNG

 

3.1. RSC legt Wert auf eine seriöse Abklärung nach dem Bedarf des Kunden und erstellt für Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen massgeschneiderte Offerten in der Regel nach einem persönlichen Vorgespräch mit dem Kunden.

 

3.2. Vorgespräche, die zu keiner Offerte führen, sind bis zu einer Dauer von 30 Minuten kostenlos. Sie beinhalten ein telefonisches oder persönliches Vorgespräch. RSC informiert den Kunden bei der Offerten Anfrage mündlich oder schriftlich über die allfällige Kostenfolge von Offerten.

 

3.3. Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt RSC zusammen mit dem Auftraggeber die jeweiligen Erwartungen an das Coaching oder Seminar. Die Stundenansätze werden separat in der Vereinbarung festgehalten.

 

4 AUFTRAGSERTEILUNG

 

4.1. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn – eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Terminreservation vorliegt, – eine mündliche Terminreservation vorliegt, sofern aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Kunde gewillt ist, die betreffende Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn für ihn erkennbar ist, dass RSC die entsprechenden Termine und Ressourcen reserviert haben, – eine schriftliche Offerte vorliegt und RSC im offenkundigen Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen hat.

 

4.2. Bei Rahmenofferten oder Rahmenauftragsbestätigungen gilt der Auftrag auch dann als erteilt, wenn das weitere Vorgehen in separaten Plänen (z.B. Projektplänen) geregelt wird. Die gemäss solchen Plänen reservierten Termine, nicht-terminierten Arbeitstage oder sonstigen Ressourcen gelten als erteilte Aufträge.

 

5 LEISTUNGSVERRECHNUNG UND ZAHLUNGSKONDITIONEN

 

5.1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Leistungen nach effektiv geleistetem Aufwand verrechnet. Dabei gilt jeweils die aktuelle Honorar- und Leistungsübersicht.

 

5.2. Finden die Arbeitssitzungen nicht am von RSC bestimmten Ort statt, dann stellt RSC die Reisespesen, allfällige Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Reisezeit in Rechnung. Dabei gilt jeweils die aktuelle Honorar- und Leistungsübersicht.

 

5.3. Auslagen (wie z.B. Raummieten, Benutzung spezieller Arbeitsinstrumente und andere Fremdkosten) spricht RSC vorgängig mit ihren Kunden ab und stellen diese in Rechnung.

 

5.4. Bei Aufträgen über einen längeren Zeitraum behält sich RSC vor, bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von max. 50% des budgetierten Gesamthonorars oder das vollständige Honorar bei Aufträgen mit Pauschalhonoraren in Rechnung zu stellen.

 

5.5. In der Regel erfolgt die Bezahlung der Online-Coachings, Workshops, Seminare, Vorträge und der anderen Dienstleistungen auf Vorkasse. Der Zahlungseingang auf dem Konto von RSC muss spätestens 5 Tage vor Auftragsbeginn erfolgt sein. Jeder Kunde erhält eine Rechnung inkl. einer detaillierten Übersicht, die Auskunft über die erbrachten Leistungen und Auslagen gibt.

 

5.6. Die Kunden verpflichten sich, die Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Für unsere Rechnungen gilt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Datum der Rechnung.

 

5.7. Bei Zahlungsverzug behält sich RSC vor, einen Verzugszins von 5% p.a. und Mahnkosten von CHF 30.- pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Alle weiteren gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben zudem vorbehalten.

 

5.8. Bei allen mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen verrechnet die RSC zusätzlich den gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrag.

 

6 RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN UND ANNULLATIONSKOSTEN

 

6.1. Coaching-Sitzungen: Eine kostenfreie Absage der Coaching-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 9.00 Uhr, danach ist das Honorar in voller Höhe geschuldet.

 

6.2. Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen:

  • Über 30 Tage vor Auftragsbeginn verrechnet RSC keine Stornogebühren

  • Bei Rücktritt von 30 bis 20 Tage vor Auftragsbeginn werden 50% des offerierten Betrages in Rechnung gestellt

  • Bei Rücktritt von 20 bis 10 Tage vor Auftragsbeginn werden 75% des offerierten Betrages in Rechnung gestellt

  • Bei späterer Annullierung und Nichterscheinen ist 100% des offerierten Betrages geschuldet

 

6.3. Kann RSC aus Gründen, auf die RSC keinen Einfluss haben (Unfall oder Krankheit des betreffenden Coachs, Ausfall von Transportmitteln usw.), einen Auftrag nicht erfüllen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen. RSC verpflichtet sich in dem Fall, den Auftrag nach Möglichkeit mit einem anderen Coach zu erfüllen oder (wenn dies nicht möglich ist oder vom Kunden nicht gewünscht wird) zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.

 

7 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

 

7.1. RSC behandelt alle Firmen- und Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit generiert, absolut vertraulich. Sie gibt diese nicht an Dritte weiter. RSC übermittelt personenbezogene Daten (Vorname/Name) an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist bzw. dann, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson den RSC ausdrücklich dazu ermächtigt.

 

7.2. Personendaten behandelt RSC mit höchster Sorgfalt. Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte über einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so betrachtet RSC diese Einzelpersonen als die einzig berechtigen Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt.

 

7.3. Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation und/oder Vorgesetzte, werden nur mit Einverständnis der berechtigten Person erteilt.

 

7.4. Ein von Punkt 7.3 abweichendes Verfahren ist gestattet, wenn auf für alle Beteiligte erkennbare Weise ein anderes Vorgehen vereinbart worden ist. Wenn den betreffenden Personen das abweichende Vorgehen vorher mitgeteilt worden ist und sie keinen Widerspruch einlegen, gilt es als akzeptiert.

 

8 GEISTIGES EIGENTUM UND COPYRIGHT

 

8.1. RSC verwendet für die Erfüllung unserer Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und von ihr selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen.

 

8.2. Wird Fach- und Methodenwissen aus anderen Quellen übernommen, so wird dies im Sinne eines Zitats oder der Quellenangabe deklariert, oder es besteht zwischen RSC und dem Inhaber des Copyrights eine entsprechende Vereinbarung.

 

8.3. Auf alle eigenen Unterlagen beansprucht RSC das Copyright, unabhängig davon, ob ein entsprechendes Copyright – Vermerk auf den betreffenden Dokumenten angebracht ist.

 

8.4. RSC gewährt ihren Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der von RSC zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Unterlagen gemäss den Vertragsdokumenten. Eine Verwendung ihrer Dienstleistungen und Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, ist nur mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis gestattet.

 

9 HAFTUNG

 

9.1. Bei der Tätigkeit von RSC handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht garantiert. Eine (Erfolgs-)Haftung wird ausgeschlossen.

 

9.2. Die RSC übernimmt u.a. keine Haftung für Unfall und Diebstahl während Lehrgängen, Workshops oder Events. Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen.

 

9.3. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgen auf Risiko des Klienten.

 

10 VERSICHERUNGSSCHUTZ

 

10.1 Der Versicherungsschutz ist grundsätzlich Sache der Teilnehmer. RSC weist auf die Möglichkeit des Abschlusses eines Seminarrücktrittsversicherung hin.

 

11 GERICHTSSTAND

 

11.1 Auf die Vertragsverhältnisse mit RSC ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

 

11.2 Gerichtsstand für entstehende Rechtsstreitigkeiten ist der Ort des Firmensitzes von RSC

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